Privat-Rechtsschutz für Verkehr

Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Verkehrsunfall oder Ärger mit der Werkstatt: Ganz gleich wie ein Rechtsstreit zustande kommt, er ist immer unangenehm. Schnell kann aus einer Kleinigkeit ein unerwartet langwieriges und kostspieliges Verfahren werden. Mit dem leistungsstarken Verkehrs-Rechtsschutz der DEURAG sind Sie auf der sicheren Seite. Für alle Fahrzeuge der Familie oder für alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers. Aber immer zu einem günstigen Pauschalbeitrag


Leistungen
*Alle Fahrzeuge der Familie zu einem Beitrag. Der optimale Versicherungsschutz im Verkehrsbereich für Sie, Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder. Volljährige, ledige Kinder sind bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit versichert. Versicherungsschutz besteht als Eigentümer aller zugelassenen Fahrzeuge zu Lande sowie bei jeder Form der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.

oder

*Alle KFZ des Versicherungsnehmers zu einem Beitrag. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer aller zugelassenen Fahrzeuge zu Lande. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge – sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch Ihr Lebenspartner und Ihre Kinder – volljährige, ledige Kinder bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit – versichert.


Vorteile
*Keine Wartezeiten
*Weltweiter Versicherungsschutz
*Ohne zeitliche Beschränkung bei Reisen oder deren Dauer
*Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, auch Kosten des technischen Privatgutachtens in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen.
*Bei einem Autounfall im Ausland übernimmt die DEURAG auch die Kosten eines ausländischen Sachverständigen.
*„Großer Fußgänger-Rechtsschutz“ auch für Ehe-/ Lebenspartner und Kinder, d.h. unter anderem Versicherungsschutz im Freizeitbereich als Fahrgast, Fußgänger und als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr.
*Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge


Schadenbeispiele
Bsp.: Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An Ihrem PKW entsteht ein Sachschaden i. H. von 5.000,- €. Sie wurden leicht verletzt und möchten beim Unfallverursacher auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Bsp.: Bei einem Gebrauchtwarenhändler haben Sie für 25.000,- € einen PKW gekauft. Nach kurzer Zeit stellt sich ein Motorschaden heraus, der schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden gewesen ist. Daher verlangen Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Bsp.: Sie sollen bei „Rot“ über die Ampel gefahren sein. Nun droht Ihnen ein Fahrverbot.

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