Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,
schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der
Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen
Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer
Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die
Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift
sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt
die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn es der Zweckbestimmung eines
rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem
Betroffenen dient und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige
Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im
Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Bestandteil
Ihres Antrages bzw. Ihrer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots die nachfolgende
Einwilligungserklärung nach dem BDSG.
Die Einwilligungserklärung hat folgenden Wortlaut:
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus
den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle,
Risiko-, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des
Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos
und der Ansprüche an andere Versicherer und an die informa IFRP GmbH zur Weitergabe
dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch
für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen
und bei künftigen Anträgen sowie bereits bei Aufforderungen zur Abgabe von
Angeboten, die an den Versicherer gerichtet werden. Ich willige ferner ein, dass die
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG meine allgemeinen Antrags-,
Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen führt und an den / die für mich
zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung
meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich
vor Abgabe meiner Vertragserklärung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung
Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen
Verbraucherinformationen überlassen wird. Mir ist bekannt, dass ich der
Nutzung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung
jederzeit widersprechen kann. Der Widerspruch ist zu richten an: DEURAG Deutsche
Rechtsschutz-Versicherung AG, 65173 Wiesbaden oder an die E-Mail-Adresse info@
deurag.de. Bei einem Widerspruch per Telefax ist der Widerspruch an die Faxnummer
0611 771300 zu richten.
Diese Erklärung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet
jedoch schon mit Ablehnung des Antrags, mit Ablehnung der Abgabe eines Angebotes
durch uns oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den
Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei
Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss.
Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung
kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich
zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
Im Folgenden wollen wir einige Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung
nennen.
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind
zunächst Ihre Angaben im Antrag oder der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
(Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie
Kundennummer (Partnernummer), Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung
sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines
Sachverständigen oder eines Rechtsanwaltes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem
Rechtsschutzfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben
von Dritten, wie z. B. die Mitteilung eines Rechtsanwaltes über die Art des Rechtsschutzfalles
(Leistungsdaten).
2. Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich
der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen
Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer
benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben
von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und
des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit
Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen
auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen
bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls
entsprechende Daten übergeben.
3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bis zur Abgabe seiner
Vertragserklärung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des
Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu
gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in
den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer
um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfrage zu erteilen.
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen
Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen
weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes
und des Risikos, oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
4. Hinweis- und Informationssystem
Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
(HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen
– erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich
häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollten wir Sie an das HIS melden,
werden wir Sie darüber benachrichtigen. Sie haben das Recht, von informa IRFP
GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten Sie im System gespeichert
sind (sog. Selbstauskunft).
Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH lauten:
informa insurance risk and fraud prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir
Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten
wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir
von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen.
Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.informa-irfp.de.
5. Datenverarbeitung in- und außerhalb der Unternehmensgruppe
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und
andere Finanzdienstleistungen z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien
werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden
einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen
häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden
dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung.
So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit
verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,
die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl,
d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen
Datensammlung geführt.
Dabei sind die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer,
Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe
abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und
bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch
Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.
Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur
von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar.
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden
durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier
von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- und Bonitätsdaten
– bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.
Unserer Unternehmensgruppe gehören zur Zeit folgende Unternehmen an:
SIGNAL Krankenversicherung a. G.
IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG
für Handwerk, Handel und Gewerbe
SIGNAL Unfallversicherung a. G.
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.
SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG
PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft
ADLER Versicherung AG
SIGNAL IDUNA Pensionskasse AG
ALLWEST Allgemeine Westfälische Sterbekasse
DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft
DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A.
DONNER & REUSCHEL TREUHAND Gesellschaft mbh & Co. KG
REUSCHEL & Co. Kommanditgesellschaft
HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH
HANSAINVEST LUX S.A.
SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH
SIGNAL IDUNA Bauspar AG
Treuhand Contor Vermögensverwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung
SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice Aktiengesellschaft
SIGNAL IDUNA Beratungs GmbH für betriebliche Altersversorgung
Daneben arbeiten die Versicherungsunternehmen und Vermittler / Makler zur umfassenden
Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen
(z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten,
Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen.
Zur Zeit kooperieren die Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe mit:
HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe e. V.
UBS – Union Bank of Switzerland bzw. deren Gesellschaften:
UBS (Deutschland) AG, UBS Invest, UBS Intrag und UBS Anlage-Service GmbH
Nationalbank Essen
Westdeutsche ImmobilienBank (ImmoBank)
Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen
Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln
z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung / -betreuung
Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für
die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen
unter Punkt 6.
6. Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten unseres Versicherungsunternehmens werden
Sie durch einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen
Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen
auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen
auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften
u. a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält
der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen
Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungssummen,
Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl
der Rechtsschutzfälle und Höhe der Versicherungsleistungen.
Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen
der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über
Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich
und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen
Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufs- und Datengeheimnis) zu beachten. Der für
Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet die Tätigkeit eines
Vermittlers, der nicht Makler ist, regelt das Unternehmen die Betreuung neu; Sie
werden hierüber informiert.
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem BDSG neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht
ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht
auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.
Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an
den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein
etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der
beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

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