Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
Verkehrsunfall oder Ärger mit der Werkstatt: Ganz gleich wie ein Rechtsstreit zustande kommt, er ist immer unangenehm. Schnell kann aus einer Kleinigkeit ein unerwartet langwieriges und kostspieliges Verfahren werden. Mit dem leistungsstarken Verkehrs-Rechtsschutz der DEURAG sind Sie auf der sicheren Seite. Für alle Fahrzeuge, die auf Sie zugelassen sind, oder für die gesamte Fahrzeugflotte.
Leistungen
*Verkehrs-Rechtsschutz für die Fahrzeugflotte. Für das gewerbliche Kraftfahrzeug oder den Fuhrpark zu einem attraktiven Beitrag. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer aller zugelassenen Fahrzeuge zu Lande. Zusätzlich sind alle Fahrzeuge versichert, die auf Sie als Inhaber/Geschäftsführer privat sowie Ihren Lebenspartner und die Kinder zugelassen sind. Versicherungsschutz bei der Teilnahme am Straßenverkehr, auch als Fahrer fremder Fahrzeuge, besteht für den Versicherungsnehmer, den Lebenspartner und die Kinder. Volljährige, ledige Kinder sind bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit versichert. Versicherungsschutz besteht als Eigentümer aller zugelassenen Fahrzeuge zu Lande sowie bei jeder Form der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Vorteile
*Keine Wartezeiten
*Weltweiter Versicherungsschutz
*Ohne zeitliche Beschränkung bei Reisen oder deren Dauer
*Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, auch Kosten des technischen Privatgutachtens in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen.
*„Großer Fußgänger-Rechtsschutz“ auch für Ehe-/ Lebenspartner und Kinder, d.h. unter anderem Versicherungsschutz im Freizeitbereich als Fahrgast, Fußgänger und als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr.
*Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge
Schadenbeispiele
Bsp.: Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An Ihrem PKW entsteht ein Sachschaden i. H. von 5.000,- €. Sie wurden leicht verletzt und möchten beim Unfallverursacher auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Bsp.: Bei einem Gebrauchtwarenhändler haben Sie für 25.000,- € einen PKW gekauft. Nach kurzer Zeit stellt sich ein Motorschaden heraus, der schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden gewesen ist. Daher verlangen Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Bsp.: Sie sollen bei „Rot“ über die Ampel gefahren sein. Nun droht Ihnen ein Fahrverbot.