Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ist die passende Absicherung für Land- und Forstwirte, die einer land- oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören, den Betrieb selbst bewirtschaften und nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Leistungen
*Versicherungsschutz für Sie im privaten und beruflichen Bereich als Landwirt und als Nichtselbstständiger, Versicherungsschutz auch für Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder.
*Volljährige, ledige Kinder sind bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit versichert.
*Versichert sind Miteigentümer oder Altenteiler, die in Ihrem Betrieb tätig und dort wohnhaft sind, deren Lebenspartner sowie deren minderjährige Kinder.
*Mitversicherte Kinder sind auch als Eigentümer oder Halter eigener Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge geschützt.
*Versichert sind alle im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer und als berechtigte Fahrer der versicherten Fahrzeuge.
*Versicherungsschutz als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen Kfz zu Lande, als Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, als Mieter von Kfz und als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fußgänger, Radfahrer und Insasse in Verkehrsmitteln.
*Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke sowie die selbstgenutzte Wohnung, wenn diese sich auf dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück befindet.
Vorteile
*Unbegrenzte Deckungssumme für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Europa einschließlich der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Azoren, Kanarischen Inseln und Madeira.
*Weltweiter Versicherungsschutz. Ganzjähriger Schutz im privaten und beruflichen Bereich. Ohne Beschränkung auf Reisen und ohne zeitliche Grenzen. Auch weltweite Internet-Deckung.
*Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, auch Kosten des technischen Privatgutachtens im Verkehrsrecht oder bei Streitigkeiten aus dem Kauf oder Reparatur des Fahrzeugs.
*Mitversicherung lediger volljähriger Kinder ohne Altersbegrenzung auch im Verkehrsbereich. Längstens bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit.
*Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland, soweit gegen den Versicherten eine Gewaltstraftat verübt wurde.
*„Großer Fußgänger-Rechtsschutz“ auch für Ehe-/ Lebenspartner und Kinder, d.h. unter anderem Versicherungsschutz im Freizeitbereich als Fahrgast, Fußgänger und als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr.
*Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Schadenbeispiele
Bsp.: Sie überqueren mit Ihrem Mähdrescher eine Straße. Dabei ereignet sich ein schwerer Verkehrsunfall. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Bsp.: Ihr Verpächter kündigt ohne Grund den Pachtvertrag über mehrere Grundstücke.
Bsp.: Ihre Melkmaschinen wurden nur mangelhaft repariert und sind nicht einsatzfähig. Sie möchten sich zur Wehr setzen.